Nach unserer Ansicht verkauft das Bitclub Network keine Vermögensanlagen nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO. Daher ist eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler nicht erforderlich. Es empfiehlt sich grundsätzlich für jeden, der als Affiliate von BitClub Network oder vergleichbaren Netzwerken tätig werden will, zuvor einen Anwalt zu kontaktieren, damit dieser das konkrete Geschäftsmodell genau beurteilen kann.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsfragen-zum-bitclub-network-benoetigen-affiliates-eine-gewerbeerlaubnis-als-finanzmakler_109937.html
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